FESSLER ANSTALT
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Montagen/Möbelmontagen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Montageleistungen zwischen der Fessler Anstalt und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von der Fessler Anstalt ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

I. Montage
1. Die Fessler Anstalt  übernimmt den Auf- und Abbau von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Bauteilen für den Innenbereich, sowie deren Befestigung und Aufhängung an Massivwänden. Gegenstand des jeweiligen Auftrages sind allein die Montage und / oder Demontage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile, die den entsprechenden Auftrag betreffen. Bauteile, die der Kunde nicht am vereinbarten Montagetermin und in den angegebenen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, die aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht.

2. Der Kunde hat vom alle Auftrag umfassten Gegenstände am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage
bereitzustellen. Die zu montierenden oder zu demontierenden Gegenstände müssen leicht zugänglich sein und für den Ab- oder Aufbau entsprechend vorbereitet sein. Möbel müssen leer geräumt sein. Der Kunde hat eine zumutbare Arbeitsumgebung zur Verfügung zu stellen, insbesondere für angemessene Beleuchtung und Belüftung sowie ausreichend Freiraum zum Arbeiten zu sorgen. Die zu montierenden oder zu demontierenden Gegenstände dürfen nicht unzumutbar verschmutzt sein.

3. Das Risiko, dass Gegenstände in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können, trägt der Kunde. Sofern die Fessler Anstalt  mit Erstellung des Aufmaßes zur Montage und /oder Demontage beauftragt wurde, beurteilt sich die Haftung der Fessler Anstalt  nach dem konkret erstellten Aufmaß. Müssen Bauteile an einer Massivwand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Kunde verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde der Fessler Anstalt  vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Eine Wandbefestigung an Trockenbauwänden bzw. Gipswänden oder ähnlichen „weichen“ Wänden erfolgt ausschließlich auf Kundenwunsch. Die Fessler Anstalt haftet hier für Schäden nicht, die sie nicht zu vertreten haben.

4. Die Fessler Anstalt trifft keine Pflicht zum Anschluss von Geräten an Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom). Zur Montage und Demontage erforderliches Material, insbesondere Schrauben, Dübel, ist, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wird, im Montagepreis nicht inbegriffen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial und Montageabfall übernimmt, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde, der Kunde.

5. Grundsätzlich darf der Kunde während der Aufbautätigkeit nicht helfen und muss sich der direkten Baustelle fern halten. Der Kunde haftet auch für die Sicherheit von Kindern und deren Fernhaltung von der Baustelle. Sollte der Kunde beim Aufbau mithelfen wollen, entfällt ab dem Moment des ersten Handgriffs durch den Kunden die Gewährleistung für die Aufbauarbeiten. Das Risiko geht ab diesem Moment auf den Kunden über, es sei denn er kann nachweisen, dass ein möglicher Schaden nicht durch ihn zu vertreten und vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist.

6. Die Fessler Anstalt benutzt während der Tätigkeit von ihnen selbst ausgewählte Fachwerkzeuge, die für die bestimmte Tätigkeit und die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Gleichermaßen benutzt die Fessler Anstalt im Rahmen der Aufbautätigkeit – soweit nötig – Materialien, um den Auftrag vollständig auszuführen. Dies betrifft insbesondere auch spezielle Dübel, Schrauben, Winkel bzw. Planken zur Stabilisierung oder ähnliche Materialien. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Benutzung von Kundenwerkzeugen bzw. kundeneigenen Materialien, gilt der Haftungsübergang auf den Kunden gemäß vorangegangenem Abschnitt gleichermaßen.

7. Nimmt der Kunde während der Aufbauarbeiten bzw. nach Fertigstellung bauliche Veränderungen vor, entfällt das Haftungsrisiko der Fessler Anstalt vollständig. Insbesondere betrifft das Nacharbeiten, die die Stabilität der Möbel, die Standfestigkeit bzw. die Ausrichtung gemäß Norm beeinflussen und verschlechtern. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Nachbesserungsarbeiten nötig werden, sind diese vom Kunden vollständig zu bezahlen und fallen nicht unter Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aus Veränderungen durch den Kunden haftet die Fessler Anstalt in keiner Weise.

II. Abnahme
Die Abnahme der erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokoll vom Kunden schriftlich zu bestätigen.

III. Kündigung/Umdisponierung/Rücktritt
Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Umzug umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor den geplanten Montagearbeiten sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80% des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist die Fessler Anstalt einen grösseren Schaden ist auch dieser zu entschädigen. 

IV. Gewährleistung
Die Fessler Anstalt haftet dem Kunden für die durch die fehlerhafte Montage entstehenden Schäden ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Verursachung bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fessler Anstalt nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, für solche Schäden haftet die Fessler Anstalt nach den gesetzlichen Vorschriften.


V. Lieferung
Sofern die Fessler Anstalt im eigenen Namen Waren für den Kunden ankauft und dem Kunden zur Verfügung stellt, geht das Eigentum daran erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an die Fessler Anstalt auf den Kunden über. Die Verarbeitung und Umbildung solcher Waren durch den Käufer findet ausschließlich für die Fessler Anstalt statt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht im Eigentum der Fessler Anstalt stehenden Waren steht der Fessler Anstalt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung zu.


VI. Zahlung
bis 500 CHF: Bar, nach Fertigstellung der Arbeiten.
ab 500 CHF: Anzahlung 500 CHF nach Fertigstellung der Arbeiten, Rest spätestens 10 Tage netto nach Rechnungsstellung.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug und die Fessler Anstalt ist berechtigt ab dem Verzugstag für jede Mahnung CHF 30.– in Rechnung zu stellen. Ferner sind Sie zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die die Fessler Anstalt oder Dritten, die das Inkasso betreiben, durch den Zahlungsverzug entstehen.
Auch Unternehmer müssen bei Erstaufträge bis 500 CHF bar bezahlen, ab einem Betrag über 500 CHF gilt auch hier: Anzahlung 500 CHF nach Fertigstellung der Arbeiten, Rest spätestens 10 Tage netto nach Rechnungsstellung. Unternehmer können jedoch auf das Geschäftskonto der Fessler Anstalt überweisen, sofern die Überweisung ohne Verzögerung taggleich angewiesen wird. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

VII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur zulässig, wenn die eigenen Gegenansprüche des Bestellers bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Soweit der Käufer Unternehmer ist, sind das Recht zur Aufrechnung und das Recht zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.

IIX. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 10 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 10 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Fessler Anstalt, Gewerbeweg 16, 9486 Schaanwald, eMail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
AGB Montage
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