FESSLER ANSTALT
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AGB Reinigung

§ 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen der Fessler Anstalt als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils die gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen - abweichenden Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung seitens der Fessler Anstalt. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.


§ 2 Ausführung
Die auszuführenden Endreinigung der leerstehende Wohnung oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch die Fessler Anstalt nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunde und der Fessler Anstalt festgelegt. Die Fessler Anstalt verpflichtet sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.


§ 3 Preise & Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunde und der Fessler Anstalt festgelegt. Es gelten die vereinbarten Preise in der Offerte/Vertrag der Fessler Anstalt.
Die Fessler Anstalt behält sich jedoch vor einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale (z.Bsp. Raucherwohnung, übermässige Klebereste, starke Verschmutzung durch Haustiere, nicht besenreine Wohnung, sehr starke Verschmutzungen) zu offerieren.

§ 4 Zahlungskonditionen
7 Tage vor Auftragstermin muss die Anzahlung, in Höhe des Minimumrichtpreises (50%) an das Konto überwiesen sein, eine allfällige Restzahlung ist generell bar, am Abgabetermin zu bezahlen oder der Kunde wünscht eine Rechnung für die Restzahlung zahlbar innert 10 Tagen! Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, so ist die Fessler Anstalt nicht verpflichtet die Arbeit aufzunehmen. 
 Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden. Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, kann die Fessler Anstalt die Dienste ohne Ankündigung entschädigungslos unterbrechen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Die Fessler Anstalt kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte im In- und Ausland veräussern. Die Fessler Anstalt kann Ihnen für jede Mahnung CHF 30.– in Rechnung stellen. Ferner sind Sie zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die die Fessler Anstalt oder Dritten, die das Inkasso betreiben, durch den Zahlungsverzug entstehen.


§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV/ZBK
Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Fessler Anstalt gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.-- und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.



§ 6 Vertrag & Vertragsdauer
Die Fessler Anstalt erklärt sich bereit die gesamte leere Wohnung aufgrund unserer Besichtigung oder Beurteilung der an uns zugestellten Fotos der Wohnung (der Verschmutzungsgrad am Tage der Reinigung entspricht denen der Fotos), zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft zu reinigen. Der zwischen dem Kunde und der Fessler Anstalt geschlossene Vertrag hat, solange nichts abweichendes vertraglich vereinbart wird, eine Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung / Eigentümerschaft.


§ 7 Kündigungsfrist
Wir haben Verständnis, dass es bei Umzügen zu veränderten Situationen kommen kann.
Sollte der Kunde den Reinigungstermin verschieben wollen, versuchen wir dem bestmöglich entgegen zu kommen.
Sollte der Kunde den Termin kurzfristig verschieben wollen und die Fessler Anstalt an dem gewünschten Datum keine freien Kapazitäten mehr hat, ist der Kunde vom Vertrag befreit.
Eine Kündigung des Kunden bis zehn Arbeitstagen vor dem vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen.
Neun bis 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Reinigungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 CHF in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Pauschalbetrag wird bei Nichtausführung aber nicht verrechnet.
2 bis 1 Arbeitstag(e) vor dem vereinbarten Reinigungstermin wird 50% des in der Offerte gestellten Betrag geschuldet. Beweist die Fessler Anstalt einen grösseren Schaden ist auch dieser zu entschädigen
Am selben Tag des Reinigungstermins wird 80% des in der Offerte gestellten Betrag geschuldet. Beweist die Fessler Anstalt einen grösseren Schaden ist auch dieser zu entschädigen


§ 8 Vertragsauflösung seitens der Fessler Anstalt
Die Fessler Anstalt behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, sehr starke Verschmutzungen, Kleberückstände etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarte Umzugsreinigung nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt.


§ 9 Abgabegarantie
Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich die Fessler Anstalt in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung.
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat die Fessler Anstalt das Recht den Allpura Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.
​

§ 10 Gerichtsstand
Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. 


agb_reinigung.pdf
File Size: 160 kb
File Type: pdf
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