FESSLER ANSTALT
  • Home
  • Online-Shop
  • News
  • Leistungen
    • Umzüge
    • Reinigungen
    • Räumungen
    • Transporte
    • Handwerkerservice
    • Entsorgungen
    • Fessler - Box
    • Unsere Transporter
  • All in 1 Paket
  • Möbellager
  • IKEA - Aktion
  • AGB
    • AGB-Umzug
    • AGB-Reinigung
    • AGB-Montagen
    • AGB-Lagerungen
    • AGB-Malerarbeiten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Downloads
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maler und Gipser

1. Grundlagen, Geltungsbereich
Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag:
Schweizerisches Obligationenrecht < Werkvertrag >
SIA Norm 118 Allgemeine Geschäftsbedingungen
SIA Norm 257 Maler-, Holzbeiz- und Tapezierarbeiten
SIA Norm 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau
SIA Norm 118/242 Allgemeine Bedingungen für Verputz- und Trockenbauarbeiten SIA Norm 243 Verputzte Aussenwärmedämmungen
SIA Norm 222 Gerüste- Leistung und Lieferung
SIA Norm 256 Deckenverkleidungen aus Fertigelementen
SIA Norm 118/274 Allgemeine Bedingungen für Abdichtungen von Fugen in Bauten


2. Allgemeines
Wir übernehmen Aufträge nur zu den nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Alle uns erteilten Aufträge werden mit unserer schriftlichen Offerte und schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Angebot, Preis
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum.
Sollte nach Annahme des Angebots oder vereinbartem Ausführungsbeginn die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten abgerufen werden, so hat der Unternehmer im Fall von Lohn- oder Materialkostenänderungen das Recht, die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten Vertragspreisen anzubieten. Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Die Leistungen sind so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen ( z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen ) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

4. Werkvertrag, Bestellung
Die Bestellung und die zum Bestellzeitpunkt vorhandenen Kenntnisse und Informationen bewirken den Werkvertrag und bilden die Basis für beide Vertragspartner zur verbindlichenVertragserfüllung.
Gewerbeweg 16, FL-9486 Schaanwald, www.fessler.li info@fessler.li +423 376 54 83
Der Leistungsumfang basiert auf:
Offerte
Auftragsbestätigung
Werkvertrag

Bau- und Terminplanung
Nachtragsofferte
Nachbestellungen ( Werkvertragsergänzungen) Mündliche Angaben


5. Zusatzaufträge
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung von uns gefordert, haben wir Anspruch auf gesonderte Vergütung.

6a. Zahlungskonditionen
7 Tage vor Auftragstermin muss die Anzahlung, in Höhe des Minimumrichtpreises (50%) an das Konto überwiesen sein, eine allfällige Restzahlung ist generell bar, am Abgabetermin zu bezahlen oder der Kunde wünscht eine Rechnung für die Restzahlung zahlbar innert 10 Tagen! Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, so ist die Fessler Anstalt nicht verpflichtet die Arbeit aufzunehmen.
Zahlungspflicht: Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen.
Verzugszins: Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlung wird eine Mahngebühr von 25.00 CHF fällig, sowie ein Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.

6b. Annullierung/Vertragsrücktritt
Die Annullierung von Aufträgen durch den Kunden setzt ausdrückliches Einverständnis und die Übernahme der bereits entstandenen Kosten für Material, Lohn- und Unkosten
seitens d. Fessler Anstalt voraus.
Die Fessler Anstalt kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn Anzeichen für eine drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers entstehen, insbesondere bei offenen Betreibungen, der Eröffnung eines Nachlassstundungs- oder Konkursverfahrens oder bei Vorliegen eines Verlustscheines.

7. Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Unternehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist.

8. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahmewirkung und ist die Frist, die innerhalb der Mängel an Leistung geltend gemacht werden kann (Verjährungsfrist).
Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Beschädigungen unserer Leistungen, die durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
Alle vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung und Anzeige der Vollendung vom Auftraggeber oder der Bauleitung im Beisein des Unternehmers zu kontrollieren.
Mängel sind innert 5 Tagen dem Unternehmer als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt.
​

9. Urheberrecht an Leistungsbeschreibungen
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Ausmassberechnungen, Farbgestaltungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 


AGB Malerarbeiten
File Size: 91 kb
File Type: pdf
Download File

  • Home
  • Online-Shop
  • News
  • Leistungen
    • Umzüge
    • Reinigungen
    • Räumungen
    • Transporte
    • Handwerkerservice
    • Entsorgungen
    • Fessler - Box
    • Unsere Transporter
  • All in 1 Paket
  • Möbellager
  • IKEA - Aktion
  • AGB
    • AGB-Umzug
    • AGB-Reinigung
    • AGB-Montagen
    • AGB-Lagerungen
    • AGB-Malerarbeiten
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Downloads